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Digitalisierungsdividende durch Patientenportale

Regulatorik strategisch nutzen, um operativ das EBIT zu verbessern 

Das KHZG ist ursprünglich initiiert worden, um die Digitalisierung zu fördern und zu boostern. Nach der Idee des Maximalprinzips sollten die Krankenhäuser mit definierten Förderbeträgen ihre Digitalisierung in elf Förderkategorien kreativ und individuell vorantreiben. Aktuell wirkt das KHZG jedoch eher nach dem Minimalprinzip: Mit geringstmöglichem Aufwand das definierte Ziel erreichen – die Digitalisierungsabschlagsvereinbarung. Diese Umkehr des Ökonomischen resultiert in erster Linie aus den fehlenden internen und externen HR-Ressourcen der Krankenhäuser sowie ihrer Berater*innen. Aber insbesondere auch die fehlende Öffnung und Umsetzungsgeschwindigkeit der Softwarehersteller in Bezug auf IHE-Konformität sowie die Umsetzung der ISIK-Standards verknappen die zeitlichen Ressourcen als exogene Faktoren zusätzlich enorm. 

Die volkswirtschaftliche Rezession in Deutschland – insbesondere infolge der Pandemie, aufgrund der globalen Instabilität, mit verbundenem Zinsanstieg und galoppierender Inflation – sowie die Regulatorik der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) und der Digitalisierungsabschlagsverordnung wirken wie Bleigewichte für die Investitionsfähigkeit und  -geschwindigkeit der Kliniken, die zusätzlich operativ unter der anhaltenden Unterfinanzierung der Basisfallwerte im Vergleich zur Tarif- und Inflationsentwicklung leiden. 

Patientenportale sind ein probates Mittel, die Digitalisierung und KHZG-Förderung strategisch zu nutzen, um die Wirtschaftlichkeit operativ zu steigern. Anhand des folgenden Musterbeispiels soll der ökonomische Nutzen von Patientenportalen einmal verdeutlicht werden. 

Ein administrativer Patientenaufnahmeprozess, inklusive Datenerfassung, Behandlungsvertrag, Einwilligungserklärungen zur Datenverarbeitung und Unterschriften dauert im Schnitt rund zwanzig Minuten. Mit einem Datenupload der Patientendaten sowie digitalen Unterschriften in einer web-basierten Portallösung könnte der Aufnahmeprozess der Krankenhäuser um bis zu 80 Prozent verkürzt werden. Bei 16,8 Mio. stationären Patientenfällen p.a. (2022)1 könnten durch Patientenportale bis zu 268,8 Mio. Minuten zusätzliche Arbeitszeit entstehen, die die Kliniken angesichts knapper Personalressourcen anderweitig einsetzen können. Bei einem unterstellten Bruttolohn i. H. v. monatlich ca. 2.800 Euro (entspricht E5, Stufe 2-3 TVÖD-VKA)2 können so jährlich 72,1 Mio. Euro Kosten gesenkt werden. 

Unterstellt man für die medizinischen Aufnahmeprozesse, insbesondere die anästhesiologische Prämedikation sowie die OP-Aufklärung, ebenfalls jeweils zwanzig Minuten und eine Verkürzung der Personalbindung von 80 Prozent, berechnet sich die gesundheitsökomische Rendite sogar auf 216,3 Mio. Euro. Tatsächlich lassen sich in diesen ausnahmslos ärztlichen Prozessen sogar noch mehr Kosten senken, da die tatsächlichen Prozesskosten für die medizinische Aufnahme aufgrund der höheren Personalkosten deutlich über denen der administrativen liegen. 

Hinzu kommen weitere Einsparungen von Aufwendungen im Bereich des Verwaltungsbedarfs durch Reduzierung bei Papier sowie Hardware und IT-Support in Folge einer geringeren Anzahl von Devices. Die Investitionskosten in Patientenportale sowie in die erforderlichen Devices und die IT-Infrastruktur wirken auf Grund der KHZG-Förderung aufwandsneutral – Erträge aus Sonderposten. Sofern Kliniken die Aufwendungen nicht über das KHZG beantragen, können diese Investitionen aber auch über die Fördermittel der Länder oder andere Sonderprogramme refinanziert werden, wobei hier Wechselwirkungen zwischen den unterschiedlichen Fördertöpfen analysiert und aktiv gesteuert werden müssen. 

Den Einsparungen stehen somit aufwandsneutrale Investitionen gegenüber, sodass die Wirtschaftlichkeit der Krankenhäuser deutlich gesteigert werden kann. Bei sektorenübergreifenden Trägern mit zusätzlich angeschossener Rehabilitationseinrichtung wirkt diese Digitalisierungsrendite von Patientenportalen auch analog im Bereich des Entlassungsmanagements nicht nur für den Akut- sondern auch für den Reha-Bereich. Die Patient*innen werden diese Veränderungen in Form einer Zufriedenheitsdividende spüren, da die Prozesszeiten in den Kliniken deutlich verkürzt werden können.

Der Beitrag ist im Digitalspecial Patientenportale erschienen, das portal eins gemeinsam mit dem Krankenhaus-IT Journal herausgegeben hat. Wir veröffentlichen ihn mit freundlicher Genehmigung der Redaktion.

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